S T A T U T
der VOLKSHOCHSCHULE AMSTETTEN
Die Volkshochschule Amstetten bietet ihr Programm allen Bevölkerungsschichten an. Sie steht der Jugend und den Erwachsenen aller Altersstufen in gleichem Maße zur Verfügung.
§ 1 Zweck
- Die Volkshochschule Amstetten (VHS) versteht sich als eine der Demokratie verpflichtete, weltanschaulich an die Menschenrechte gebundene, von politischen Parteien unabhängige Bildungseinrichtung der Stadtgemeinde Amstetten. Daher gehört es zu ihrem Selbstverständnis, keine antidemokratischen, rassistischen, antisemitischen, frauenfeindlichen und andere Menschengruppen diskriminierende Inhalte und Verhaltensweisen zuzulassen und solchen Tendenzen entgegen-zuwirken. In der VHS wird unter Bildung ein lebensbegleitender Lernprozess verstanden, der die intellektuelle, emotionale, körperliche und kulturelle Dimension des Lernens gleichermaßen umfasst. Ihre Arbeit ist bedarfs- und bedürfnisorientiert ebenso wie bedarfs- und bedürfnisweckend.
Sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
- Das Ziel der VHS Amstetten ist die Ausbildung und Vertiefung des Wissens, die Vermehrung wissenschaftlicher Erkenntnisse und formaler Bildung, die Weiterbildung im Beruf und Alltag, die Pflege der Begegnung und Geselligkeit, die Prävention und Regeneration im Gesundheitsbereich, sowie die Schaffung optimaler Bedingungen für Lernen und aktive Freizeitgestaltung. Sie kann auch allen Schulpflichtigen helfen, das in der Schule Gelernte zu üben und zu festigen.
- Die VHS Amstetten bekennt sich zum Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. den Teilnehmerinnen und Teilnehmern steht es frei, Bildungsveranstaltungen auszuwählen und zu besuchen.
- Die VHS Amstetten sieht es auch als ihre Aufgabe an, mit anderen Bildungs-einrichtungen, Vereinen und Organisationen zusammenzuarbeiten und so eine gemeinsame Arbeit für die Bevölkerung zu leisten.
- Die VHS Amstetten ist innerhalb des Bildungssystems der Republik Österreich frei und unabhängig und arbeitet nach der Grundsatzerklärung und den Richtlinien des Verbandes Österreichischer Volkshochschulen, dem sie angeschlossen ist.
§ 2 Errichtungen zur Erreichung des Zweckes
- Die Tätigkeit der VHS Amstetten erfolgt in von der Stadtgemeinde Amstetten oder Dritten für Zwecke der VHS zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.
- Dem Bildungszweck der VHS dienen vor allem folgende Bildungsveranstaltungen:
- Kurse: Bildungsveranstaltungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten mit festgelegtem Inhalt und verbindlichem Unterrichtsziel, sowie zur Einübung oder Perfektionierung bestimmter Fertigkeiten und Verhaltensweisen; des Weiteren zur Erprobung und Erweiterung erworbenen Wissens und erworbener Fertigkeiten, sowie eingebrachter Erfahrungen durch Anwendung praxisbezogener Tätigkeiten unter sachkundiger Anleitung und Betreuung.
- Seminare: Bildungsveranstaltungen zur Erarbeitung von Einsichten und Erfahrungen unter gegebener Themenstellung anhand erworbenen Wissens und eingebrachter Erfahrung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ausgewählter Sachinformationen unter sachkundiger Leitung.
- Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsgruppen: Bildungsveranstaltungen zur gemeinsamen Erarbeitung abgegrenzter konkreter Zielsetzungen in kontinuierlicher Folge von Zusammenkünften eines festen Teilnehmerkreises.
- Bildungsrunden: Bildungsveranstaltungen zur gemeinsamen Erarbeitung wechselnder, situations- und teilnehmerbezogener Inhalte in kontinuierlicher Folge von Zusammenkünften eines interessierten Personenkreises.
- Reiseveranstaltungen und Exkursionen: Bildungsveranstaltungen zur Vermittlung unmittelbarer Eindrücke und Erfahrungen in Form entsprechender Informationselemente.
- Vorträge, Filme, Dichterlesungen: Bildungsveranstaltungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Erkenntnissen in rhetorischer und visueller Form mit fallweiser Einbeziehung der Stadtbücherei, vor allem zur Hinführung der Jugend zum guten Buch.
- Ausstellungen: Bildungsveranstaltungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Erkenntnissen in visueller Form unter Einbeziehung von Dokumentationen, künstlerischen Schaffens oder bildnerischen Inhaltes.
- Theater- und Konzertveranstaltungen: Bildungsveranstaltungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Erkenntnissen künstlerischen Inhalts in Sprache und Musik mit fallweiser Einbeziehung der Regionalmusikschule Amstetten.
§ 3 Programm- und Semesterfestlegung
- Das Bildungsprogramm der VHS Amstetten soll möglichst vielfältig gestaltet sein, um in ihrem Rahmen alle Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung der im § 1 näher bezogenen Inhalte zu vereinigen.
- Das Bildungsprogramm der VHS Amstetten wird in Veranstaltungssemestern durchgeführt, die sich vorwiegend mit den Semestern der öffentlichen Schulen decken. Es ist in ein Herbst- und in ein Frühjahrssemester unterteilt.
- Die Zusammensetzung des Bildungsprogrammes der VHS Amstetten in den einzelnen Semestern obliegt dem Stadtamt der Stadtgemeinde Amstetten, Abteilung VIII HR und Bildung, Referat VIII/3-Volkshochschule, Musikschule und Personalentwicklung. Das Bildungsprogramm ist dem Gemeinderat der Stadtgemeinde Amstetten zur Kenntnis zu bringen.
§ 4 Beiträge und Honorare
- Bildungsveranstaltungen, Kurse, Vorträge, Arbeitskreise usw. der VHS Amstetten sind teils entgeltlich und teils auch unentgeltlich.
- Falls Beiträge eingehoben werden, werden sie vom zuständigen Referat in Höhe und zeitlicher Verbindlichkeit festgesetzt und müssen sich im Rahmen des Haushaltsvoranschlages bewegen.
- Das Honorar für Kursleiterinnen und Kursleiter, Vortragende, Ensembles usw. wird im Verhandlungswege zwischen dem zuständigen Referat und der jeweiligen Vertragspartnerin/dem jeweiligen Vertragspartner vereinbart.
- Im Falle der Verhinderung von Kursleiterinnen und Kursleitern, Vortragenden, Ensembles usw. sind entfallene Bildungsveranstaltungen (Kurse, Vorträge usw.), soweit dies möglich ist, nachzuholen. Ist dies nicht möglich, werden die bereits entrichteten Beiträge für entgeltliche Bildungsveranstaltungen rückgemittelt.
§ 5 Leitung der Bildungsveranstaltungen
- Die Leitung der einzelnen Bildungsveranstaltungen der VHS Amstetten erfolgt durch die Kursleiterin/den Kursleiter, die Vortragende/den Vortragenden oder mit dem zuständigen Referat vertraglich verbundene Personen. Als solche können alle Personen aufgenommen werden, die in der für sie vorgesehenen Tätigkeit die erforderliche Fähigkeit und das erforderliche Fachwissen besitzen.
- Die Aufnahme von Kursleiterinnen/Kursleitern, Vortragenden, Ensembles usw. erfolgt durch das zuständige Referat. Es werden Verträge über die Unterrichtstätigkeit abgeschlossen die gemäß § 34 GO für den inneren Dienst unterfertigt werden.
- Die Lerninhalte und Lernmethoden sind zweckentsprechend im Rahmen der Grundsatzerklärung und der Richtlinien des Verbandes Österreichischer Volkshochschulen zu berücksichtigen.
§ 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Bildungsveranstaltungen der VHS Amstetten steht es frei, die ihren Interessen entsprechenden Veranstaltungen aus dem Bildungsprogramm auszuwählen.
- Das Personal des zuständigen Referates wie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS Amstetten können die Interessenten in der Wahl der gewünschten Veranstaltungen beraten.
- Für die Bildungsveranstaltungen der VHS Amstetten können, zu vom zuständigen Referat festzulegenden Terminen, Anmeldungen und erste Zusammenkünfte festgesetzt werden, bei denen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die näheren Einzelheiten über Termin, Einteilung, Beginn, Beitrag usw. besprochen werden, wobei sich die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die einzelnen Veranstaltungen, Kurse, Arbeitsgruppen usw. anmelden können.
- Eintrittskarten für Veranstaltungen der VHS Amstetten sind im zuständigen Referat oder bei den von diesem beauftragten Stellen erhältlich.
§ 7 Kursbesuchsbestätigungen und Feedbackbögen
- Nach Absolvierung eines Kurses stellt die VHS Amstetten über Anforderung der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers eine Kursbesuchsbestätigung aus.
- Zur Sicherung der Qualität werden regelmäßig Feedbacks von den Teilnehmer-innen und Teilnehmern eingeholt.
§ 8 Inkrafttreten des Statutes
- Dieses Statut der VHS Amstetten wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Amstetten am 12. Juni 2024 beschlossen.
- Dieses Statut der VHS Amstetten tritt am 01. September 2024 in Kraft; Gleichzeitig verliert das Statut der VHS Amstetten, beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Amstetten am 12. Juni 1981, seine Wirksamkeit.