S T A T U T

der VOLKSHOCHSCHULE AMSTETTEN

Die Volkshochschule Amstetten bietet ihr Programm allen Bevölkerungsschichten an. Sie steht der Jugend und den Erwachsenen aller Altersstufen in gleichem Maße zur Verfügung. 

§ 1 Zweck

  1. Die Volkshochschule Amstetten (VHS) versteht sich als eine der Demokratie verpflichtete, weltanschaulich an die Menschenrechte gebundene, von politischen Parteien unabhängige Bildungseinrichtung der Stadtgemeinde Amstetten. Daher gehört es zu ihrem Selbstverständnis, keine antidemokratischen, rassistischen, antisemitischen, frauenfeindlichen und andere Menschengruppen diskriminierende Inhalte und Verhaltensweisen zuzulassen und solchen Tendenzen entgegen-zuwirken. In der VHS wird unter Bildung ein lebensbegleitender Lernprozess verstanden, der die intellektuelle, emotionale, körperliche und kulturelle Dimension des Lernens gleichermaßen umfasst. Ihre Arbeit ist bedarfs- und bedürfnisorientiert ebenso wie bedarfs- und bedürfnisweckend.

Sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

§ 2 Errichtungen zur Erreichung des Zweckes

  1. Die Tätigkeit der VHS Amstetten erfolgt in von der Stadtgemeinde Amstetten oder Dritten für Zwecke der VHS zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. 
  1. Kurse: Bildungsveranstaltungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten mit festgelegtem Inhalt und verbindlichem Unterrichtsziel, sowie zur Einübung oder Perfektionierung bestimmter Fertigkeiten und Verhaltensweisen; des Weiteren zur Erprobung und Erweiterung erworbenen Wissens und erworbener Fertigkeiten, sowie eingebrachter Erfahrungen durch Anwendung praxisbezogener Tätigkeiten unter sachkundiger Anleitung und Betreuung. 

§ 3 Programm- und Semesterfestlegung

  1. Das Bildungsprogramm der VHS Amstetten soll möglichst vielfältig gestaltet sein, um in ihrem Rahmen alle Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung der im § 1 näher bezogenen Inhalte zu vereinigen. 

§ 4 Beiträge und Honorare

  1. Bildungsveranstaltungen, Kurse, Vorträge, Arbeitskreise usw. der VHS Amstetten sind teils entgeltlich und teils auch unentgeltlich. 

§ 5 Leitung der Bildungsveranstaltungen

  1. Die Leitung der einzelnen Bildungsveranstaltungen der VHS Amstetten erfolgt durch die Kursleiterin/den Kursleiter, die Vortragende/den Vortragenden oder mit dem zuständigen Referat vertraglich verbundene Personen. Als solche können alle Personen aufgenommen werden, die in der für sie vorgesehenen Tätigkeit die erforderliche Fähigkeit und das erforderliche Fachwissen besitzen. 

§ 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  1. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Bildungsveranstaltungen der VHS Amstetten steht es frei, die ihren Interessen entsprechenden Veranstaltungen aus dem Bildungsprogramm auszuwählen. 

§ 7 Kursbesuchsbestätigungen und Feedbackbögen

  1. Nach Absolvierung eines Kurses stellt die VHS Amstetten über Anforderung der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers eine Kursbesuchsbestätigung aus.

§ 8 Inkrafttreten des Statutes

  1. Dieses Statut der VHS Amstetten wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Amstetten am 12. Juni 2024 beschlossen.